Sanierungsförderung 2026: KfW und BAFA

Stand: 26.08.2026

Die Sanierungsförderung ist auf zwei Behörden verteilt, und das verwirrt zuverlässig: Das BAFA bezuschusst die Gebäudehülle, die KfW den Heizungstausch. Beides zusammen ergibt bei einer umfassenden Sanierung erhebliche Summen — wenn du die Reihenfolge einhältst und rechtzeitig beantragst.

Wer fördert was (Stand August 2026)

Maßnahme Stelle Förderung
Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Anlagentechnik BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) 15 % Zuschuss, mit iSFP 20 %
Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe, Pellets) KfW (Programm 458) 30 % Grundförderung plus Boni
Komplettsanierung zum Effizienzhaus KfW (Wohngebäude-Kredit) zinsverbilligter Kredit plus Tilgungszuschuss
Energieberatung / iSFP BAFA anteiliger Zuschuss auf das Beraterhonorar

BAFA: Einzelmaßnahmen an der Hülle

15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten, 20 % mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP-Bonus setzt seit dem 21. Juli 2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen ein — für kleinere Maßnahmen lohnt er sich also nicht mehr automatisch.

Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €. Bei 30.000 € Fassadendämmung bedeutet das 4.500 € Zuschuss, mit iSFP 6.000 €.

KfW 458: Der Heizungstausch

Hier liegen die höheren Quoten — gestaffelt und kombinierbar:

In der Summe sind bis zu 70 % Förderung möglich, im Einzelfall mehr. Die förderfähigen Kosten liegen seit Juli 2026 bei 28.000 € pro Wohneinheit (vorher 30.000 €) — der maximale Zuschuss beträgt damit in Regelfällen rund 19.600 €. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum selben Datum entfallen.

Kombinationsregel: BAFA und KfW lassen sich für verschiedene Maßnahmen kombinieren (Wärmepumpe über KfW, Fenster über BAFA) — aber niemals zwei Programme für dieselbe Maßnahme.

Die Antragsreihenfolge — hier scheitern die meisten

  1. Energieeffizienz-Experte einbinden. Für fast alle Programme ist eine Fachplanung und Baubegleitung Pflicht; die Expertenliste des Bundes ist die verbindliche Quelle.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen — aber mit aufschiebender Bedingung („gilt nur bei Förderzusage”).
  3. Antrag stellen, bevor die Maßnahme beginnt. Das ist der Punkt, an dem Förderungen sterben: Wer erst beauftragt und ausführt, bekommt nichts. Rückwirkend gibt es keine Förderung.
  4. Nach Umsetzung Nachweise einreichen, dann wird ausgezahlt.

Häufige Fragen

Ändern sich die Konditionen oft? Ja — die Juli-2026-Anpassungen zeigen es. Die Tabellen hier sind Stand August 2026; verbindlich sind allein kfw.de und bafa.de. Prüfe den Stand unmittelbar vor der Antragstellung.

Gibt es Förderung auch als Kredit? Ja, die KfW bietet zinsverbilligte Sanierungskredite mit Tilgungszuschuss — sinnvoll, wenn die Sanierung in eine Finanzierung eingebettet ist, etwa beim Hauskauf.

Was ist ein iSFP? Der individuelle Sanierungsfahrplan: eine geförderte Energieberatung, die alle sinnvollen Maßnahmen deines Hauses in eine Reihenfolge bringt — und die Förderquote der Einzelmaßnahmen erhöht. Details unter Sanierung im Überblick.


Quellen: Veröffentlichungen von KfW und BAFA zu BEG EM und Programm 458, Stand 08/2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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