Notarkosten beim Haus- und Grundstückskauf

Notar und Grundbuchamt kosten zusammen rund 2 % des Kaufpreises — bei 450.000 € also etwa 9.000 €. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit festgelegt: Jeder Notar kostet dasselbe, verhandeln ist zwecklos. Rechne deine Summe aus:

Grunderwerbsteuer ()
Notar (~1,5 %)
Grundbuch (~0,5 %)
Kaufnebenkosten gesamt
Kaufpreis + Nebenkosten
Monatsrate für diese Summe berechnen →

Näherungswerte: Notar- und Grundbuchkosten folgen dem GNotKG und sinken prozentual bei hohen Summen leicht. Beim Neubau fällt die Grunderwerbsteuer meist nur auf das Grundstück an — Kaufpreis entsprechend eintragen.

Wofür du zahlst

Der Notar ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben — und er arbeitet als neutrale Instanz für beide Seiten: Er entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, richtet das Notaranderkonto bzw. die Fälligkeitsvoraussetzungen ein, sorgt für die Auflassungsvormerkung (die dich schützt, bevor du im Grundbuch stehst) und wickelt die Eigentumsumschreibung ab. Das Grundbuchamt berechnet daneben eigene Gebühren für Vormerkung und Umschreibung.

Baufinanzierer aufgepasst: Die Eintragung der Grundschuldfür deine Bank kostet extra — je nach Darlehenssumme mehrere hundert bis über tausend Euro. Sie gehört zu den Finanzierungsnebenkosten und wird beim selben Notartermin miterledigt, wenn du die Unterlagen der Bank rechtzeitig einreichst.

Häufige Fragen

Sind die 2 % exakt?
Eine gute Näherung. Die GNotKG-Tabellen sind leicht degressiv — bei hohen Kaufpreisen sinkt der Prozentsatz etwas, bei sehr kleinen steigt er. Für die Budgetplanung rechnest du mit 1,5 % Notar plus 0,5 % Grundbuch richtig.

Wer wählt den Notar aus?
Üblicherweise der Käufer — denn er zahlt. Da die Kosten überall gleich sind, entscheiden Erreichbarkeit und Terminlage, nicht der Preis.

Was passiert, wenn der Kauf platzt?
Bereits erbrachte Notarleistungen (Vertragsentwurf) werden trotzdem berechnet. Deshalb denGrundstücks-Check abschließen, bevor der Notar den Entwurf schreibt.